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   BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57   

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https://dejure.org/1957,6268
BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57 (https://dejure.org/1957,6268)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1957 - 1 StR 573/57 (https://dejure.org/1957,6268)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1957 - 1 StR 573/57 (https://dejure.org/1957,6268)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57
    Überdies setzt die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs bei Sittlichkeitsverbrechen eine besonders sorgfältige Prüfung und Begründung voraus, weil eine auf eigener Sinnenlust beruhende unzüchtige Handlung regelmäßig einer plötzlichen Regung des Geschlechtstriebs und nicht einem früher einmal gefaßten Entschluß entspringt (BGHSt 2, 163, 167 f) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51].
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57
    Eine fortgesetzte Handlung ist nur gegeben, wenn sich der Vorsatz von vornherein auf einen gegenständlich und seitlich in den wesentlichen Grundzügen künftiger Gestaltung vorgestellten Gesamterfolg richtet (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57
    Im Strafmaß müßte jedoch berücksichtigt werden, daß nicht sämtliche Einzelhandlungen diesen Tatbestand erfüllen ( BGH 2 StR 213/51 vom 3. Juli 1951; 4 StR 108/51 vom 4. Oktober 1951; 1 StR 350/57 vom 1. Oktober 1957).
  • BGH, 01.10.1957 - 1 StR 350/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57
    Im Strafmaß müßte jedoch berücksichtigt werden, daß nicht sämtliche Einzelhandlungen diesen Tatbestand erfüllen ( BGH 2 StR 213/51 vom 3. Juli 1951; 4 StR 108/51 vom 4. Oktober 1951; 1 StR 350/57 vom 1. Oktober 1957).
  • RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37

    Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57
    Es setzt die Feststellung voraus, daß der Angeklagte in jedem einzelnen Falle bewußt auf den Willen der Minderjährigen einwirkte, um sie zur Unzucht, die sie nicht wollten, unter Ausnutzung ihrer geschlechtlichen Unerfahrenheit oder Widerstandsfähigkeit geneigt zumachen (RGSt 71, 111).
  • BGH, 04.10.1951 - 4 StR 108/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57
    Im Strafmaß müßte jedoch berücksichtigt werden, daß nicht sämtliche Einzelhandlungen diesen Tatbestand erfüllen ( BGH 2 StR 213/51 vom 3. Juli 1951; 4 StR 108/51 vom 4. Oktober 1951; 1 StR 350/57 vom 1. Oktober 1957).
  • BGH, 07.01.1964 - 1 StR 521/63

    Verurteilung wegen Unzucht - Annahme eines Gesamtvorsatzes

    Voraussetzung für eine Verführung des Jungen im Sinne des § 175 a Nr. 3 StGB auch in den späteren Fällen wäre, daß H. auch in diesen nicht von vornherein zur Duldung der unzüchtigen Handlungen des Angeklagten bereit war, sondern jeweils vom Angeklagten - für diesen erkennbar - von neuem durch Einwirkung auf seinen Willen dazu verführt werden mußte, sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen (vgl. RGSt 71, 111; BGH LM Nr. 8 zu § 175 a Nr. 3 StGB; ferner Urteile des Bundesgerichtshofes vom 1. Oktober 1957 - 1 StR 350/57, vom 10. Dezember 1957 - 1 StR 573/57 und vom 20. Januar 1959 - 1 StR 649/58).
  • BGH, 28.10.1958 - 1 StR 389/58

    Rechtsmittel

    Der nur allgemein gehaltene Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit gleichartige Straftaten zum eigenen Vorteil zu begehen, ist kein Gesamtvorsatz in dem erörterten Sinne (u.a. BGHSt 2, 163, 167; BGH 1 StR 354/57 vom 15. Oktober 1957, 1 StR 573/57 vom 10. Dezember 1957).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 649/58

    Rechtsmittel

    Eine solche Annahme erfordert aber die besonders sorgfältige Prüfung, ob nicht nur bei der ersten Einzeltat, sondern bei jeder folgenden die äußeren und inneren Merkmale der Verführung gegeben sind (vgl. u.a. RGSt 71, 111; BGH 1 StR 350/57 vom 1. Oktober 1957; 1 StR 573/57 vom 10. Dezember 1957).
  • BGH, 17.02.1959 - 1 StR 683/58

    Rechtsmittel

    Daß sie das nicht getan hat, beschwert jedoch den Angeklagten ebensowenig wie die möglicherweise zu weitgehende Annahme von Fortsetzungszusammenhang überhaupt (vgl. BGHSt 2, 163; BGH 1 StR 573/57 vom 10. Dezember 1957).
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